Greifbar

GreifBar - als "Werk" der Landeskirche

GreifBar ist seit April 2011 ein „unselbstständiges Werk“ der Pommerschen Evangelischen Kirche (ab Pfingsten 2012: des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises in der Nordkirche). Um zu verdeutlichen, was das bedeutet, soll hier an den Weg erinnert werden, den wir im Blick auf die Verankerung von GreifBar in der Landeskirche in den letzten Jahren gegangen sind.

 

„Wie alles begann…“ 

Aus einem Gottesdienst für suchende Menschen, die in keine Kirche gehen (seit 2002) entwickelte sich allmählich ein eigenständiges Gemeindeleben: Glaubenskurse und Hauskreise, Gottesdienste und Mitarbeiterteams, Gebetszeiten und eine diakonisch-seelsorgliche Arbeit, ein Leitungsteam und eine missionarisch-diakonische Arbeit im Ostseeviertel. Irgendwann stellte sich die Frage: Was ist das nun eigentlich? Ein Projekt? Eine Gemeinde? Ein Verein?

Sehr schnell wurde deutlich, dass GreifBar kein Projekt ist. Ein Projekt ist seiner Natur nach befristet. GreifBar ist aber auf Dauer angelegt. Ein Verein wollten wir nie werden, weil die Vereinsstruktur unsere Zugehörigkeit zur Landeskirche nicht ausreichend deutlich macht.

 

GreifBar – eine Personalgemeinde?

Schaut man genau hin, dann zeigen sich bei GreifBar viele Kennzeichen einer Gemeinde: eine regelmäßige Versammlung von Menschen, die auf Gottes Wort hören, taufen und Abendmahl feiern und mit Gebet, Lobgesang und konkreten Diensten für andere auf das Evangelium antworten.

Im theologischen Sinn kann man durchaus von einer Gemeinde sprechen – nicht aber im kirchenrechtlichen Sinn von einer Kirchengemeinde. Im kirchlichenrechtlichen Sinn ist nicht die Versammlung eine Kirchengemeinde, die sich Kirchengemeinde nennt, sondern die auch als Kirchengemeinde von der kirchlichen Gemeinschaft anerkannt wird. Das ist aber in der Regel die Ortskirchengemeinde, deren Mitglieder durch den Wohnsitz in einem fest definierten örtlichen Umfeld bestimmt sind (die sogenannte Parochie). Dennoch ist es rechtlich möglich, auch andere Formen von Kirchengemeinden anzuerkennen, z.B. als Anstaltsgemeinden oder auch als sogenannte Personal-Kirchengemeinden, deren Mitglieder nicht durch den Wohnsitz, sondern durch ein profiliertes Gemeindeleben bestimmt sind. Das träfe ja durchaus auf GreifBar zu.

GreifBar wurde im Jahr 2010 aufgefordert, einen Antrag auf Anerkennung als Personal-Kirchengemeinde zu stellen und hat diesen Antrag dann auch gestellt. Mitglied hätte man durch Taufe und/oder Umgemeindung werden können. Die Mitglieder würden durch ihre Entscheidung für dieses Gemeindeleben verbunden und nicht durch ihre nahe beieinander liegenden Wohnsitze. Für unseren Antrag gab es in der landeskirchlichen Diskussion mit Kirchenleitung, Konsistorium und Kirchenkreis ebenso viele Stimmen wie dagegen: Die einen sahen die Chance, innovativen Gemeindeformen in der Landeskirche angesichts riesiger missionarischer Herausforderungen Raum zu geben, die anderen fürchteten eine Aushöhlung des Systems der Ortskirchengemeinden und fragten kritisch nach der Beständigkeit des Gemeindelebens bei GreifBar. Am Ende befassten sich Kirchenleitung und Synode mit unserem Antrag. Der Status als Personal-Kirchengemeinde erwies sich schließlich in der Synode als nicht durchsetzbar.

 

GreifBar als Werk 

Alternativ beschloss die Landessynode aber am 10. April 2011 Folgendes: „GreifBar … ist ein unselbstständiges Werk der Pommerschen Evangelischen Kirche i. S. von Art. 126 Kirchenordnung der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 2. Juni 1950 (ABl. 1950 S. 29) in der jeweils geltenden Fassung. Es arbeitet in Bindung an Schrift und Bekenntnis und unter Wahrung der kirchlichen Ordnung selbstständig.“

Werke übernehmen in der Landeskirche spezifische Aufgaben, die über den normalen Wirkungskreis einer Kirchengemeinde hinausgehen (z.B. im Frauen- oder Männerwerk). Sie sind an die Ordnungen der Kirche gebunden, arbeiten aber in ihrem jeweiligen Dienstbereich selbstständig.

Damit ist vor allem eines gewonnen: GreifBar hat eine klare Platzanweisung in der Landeskirche. GreifBar sagt ebenso ja zur Landeskirche wie die Landeskirche ja zu GreifBar sagt.

Darüber hinaus ist diese Platzanweisung auch eine Beauftragung: GreifBar soll neue Wege ausprobieren, um „Kirchendistanzierte und Konfessionslose für das Evangelium zu interessieren und zu gewinnen. Dabei steht die Aufgabe, den Zugang für Kirchenferne zu erleichtern, besonders im Mittelpunkt. … Im Zusammenspiel von persönlichen Kontakten, Hilfsangeboten seelsorglicher und diakonischer Art sowie evangelistischen Veranstaltungen soll elementar über Glaubensfragen informiert und zum Glauben eingeladen werden“ (§ 2, Abs. 1f der Satzung des Werkes).

Damit verbunden sind einige wenige Spielregeln, die z.B. die Wahl des Leitungsteams durch die jährliche Mitgliederversammlung, den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss, die Informationspflicht gegenüber Kirchengemeinden (wenn die Arbeit von GreifBar deren Gebiet berührt) oder die Rechenschaftspflicht gegenüber der Landeskirche betreffen.

Auch als Werk finanziert sich GreifBar im Wesentlichen aus Spenden und Kollekten, kann aber auch von der Landeskirche Zuschüsse zu seiner Arbeit empfangen.

Als Werk hat GreifBar also nach längeren Überlegungen und vielen Diskussionen eine feste Struktur innerhalb der Landeskirche bekommen.

 

Michael Herbst, 16.1.2012